Erbrecht

Das deutsche Erbrecht umfasst die Regelungen zur Vermögensübertragung aufgrund Todes einer natürlichen Person. Die wesentlichen Regelungen sind im 5. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches zu finden.

Die wichtigste Regelung des deutschen Erbrechts ist in § 1922 Abs. 1 BGB zu finden.

Sie besagt, dass das Vermögen des Erblassers, bei dessen Tod als Ganzes auf den/die Erben übergeht.

Juristen sprechen hier von der Universalsukzession oder einfach Gesamtrechtsnachfolge.

Im deutschen Erbrecht gibt es zwei Möglichkeiten Erbe zu werden. Entweder der Erblasser tut hier nichts, so dass die gesetzlich bestimmte Erfolge (§§ 1924 – 1931 BGB) eintritt oder aber er formuliert hier ein Testament und bringt darin seinen letzten Willen zum Ausdruck.

Die Bedürfnisse von Erblasser, Erben, Pflichtteilsberechtigten, Vermächtnisnehmern fallen zuweilen auseinander, so dass der Betreffende (Sie) entsprechenden Rechtsrat bedarf.

Egal ob Sie Ihr Vermögen aktiv für den Fall Ihres Todes bestimmten Menschen, Organisationen oder Institutionen überlassen wollen, zum Erben oder Vermächtnisnehmer bestimmt worden sind oder als naher Verwandter von der Erbfolge ausgeschlossen wurden, berate und vertete ich Sie gegenüber den/dem Erben, Miterben, Pflichtteilsberechtigten gerichtlich und außergerichtlich.

Auch beim Entwurf Ihres Testaments stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin unter 0241 – 538 099 48.


Im nachfolgenden Teil meines Internetauftritts finden Sie rechtliche Informationen rund um die Themen –
das Testament, die Erbschaft, der Erbvertrag, das Vermächtnis, die Enterbung, den Pflichtteil,
den Erbschein, die Erbengemeinschaft, die Testamentsvollstreckung, der vorweggenommenen Erbfolge, dem internationalen Erbrecht und dem Erbschaftssteuerrecht.