Aus Sicht des Erblassers handelt es sich bei einer Erbschaft um die Gesamtheit seines positiven und negativen Vermögens.
Dies umfasst das Inventar seiner Wohnung, seiner Bargeldbestände, Wertpapiere, der in seinem Eigentum stehenden Sachen (Gegenstände und Tiere), die ihm zustehenden Rechte (bspw. aus einem Mietvertrag, einen Kreditvertrag, einer Vereinbarung über die Vorhaltung eines eMail-Kontos u.v.a.m), aber auch seine Verbindlichkeiten und Verpflichtungen anderen gegenüber.
Unter dem Begriff „Vermögen“ versteht man im juristischen Sinne „Alles, über was man zu verfügen vermag“. Also alle Sachen und Rechte, die man weggeben und bekommen kann.